Alles über die Ausstellung der Sterbeurkunde

  
Alles über die Ausstellung der Sterbeurkunde

Was ist eine Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Ihr Inhalt wird standardisiert und enthält folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname des Verstorbenen
  • Geburtsdatum des Verstorbenen
  • Ort und Datum des Todesfall
  • Wohnort des Verstorbenen
  • Informationen über Ehefrau oder Ehemann des Verstorbenen / der Verstorbenen

Wer stellt die Sterbeurkunde aus

Die Strebeurkunde stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk die verstorbene Person lebte,  gefunden wurde, bzw. aus einem Verkehrsmittel entladen wurde (in dem die Person gestorben ist). Dieses Standesamt erhält zuerst den Untersuchungsschein vom Arzt, bzw. Gerichtsentscheidung über die Todeserklärung. Danach wird der Verstorbene ins Sterberegister eingetragen. Aufgrund dieser Eintragung kann man anschließend die Sterbeurkunde den Angehörigen ausstellen.

Im Falle, dass die Person im Ausland verstorben ist, muss man die Sterbeurkunde in einem beliebigen Standesamt in der Tschechischen Republik oder bei der Botschaft der Tschechischen Republik die Eintragung ins Sterberegister beantragen. Diese Eintragung macht dann das Sonderstandesamt in Brünn.

Wo bekommt man die Sterbeurkunde

Nach einem Todesfall sorgt das Bestattungshaus üblicherweise für alles. Es besorgt sich von der berechtigten Person die nötigen Dokumente (eine Liste finden Sie unten) und sendet alles dem zuständigen Standesamt. Wenn Sie die Sterbeurkunde selber beantragen, dann reicht es, wenn Sie sich an das Standesamt wenden und nötige Dokumente vorlegen.

Nach der Eintragung ins Sterberegister stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus und schickt diese zuhanden der berechtigten Person (demjenigen, der die Bestattung arrangiert hat) per Einschreiben per Post. Im Falle, dass der Angehörige die Sterbeurkunde beim Standesamt selber abholen möchte,  muss er sich mit dem Personalausweis identifizieren und die Kompetenz, die Sterbeurkunde zu übernehmen, beweisen.

Wer kann die Sterbeurkunde bekommen

Standesamt übergibt die Sterbeurkunde an:

  • Ehemann oder Ehefrau
  • Eltern, Ureltern, Enkel oder Urenkel, Geschwister
  • bevollmächtigen Vertretern der physischen Person, die der Eintrag Betrifft (Verstorbener)
  • Person, die auf der Erstellung der Sterbeurkunde rechtliches Interesse beweist oder die mit dem Verstorbenen in der Zeit seines Todes im gemeinsamen Haushalt gelebt oder die Bestattung arrangiert hat

Laut Gesetz kann die Sterbeurkunde auch beantragen:

  • physische Person, die beweist, dass es entbehrlich ist, um ihre Rechte vor Staatsorganen oder vor Organen der territorialen Selbstverwaltungseinheiten geltend zu machen
  • für amtlichen Bedarf der Satzungsorgane oder für Vollstreckung der übertragenen Wirksamkeit der Organe der territorialen Selbstverwaltungseinheiten
  • Satzungsorgane der Kirchen oder durch sie bevollmächtige Geistliche, wenn es sich um Standesamtsbücher, die von diesen Kirchen bis zum 31. 12. 1949 geführt wurden, handelt

Nötige Unterlagen

  • Dokument, mit dem Sie sich legitimieren
  • öffentliche Urkunde (z. B. Geburtsurkunde, Geburts- und Taufurkunde , bzw. Heiratsurkunde) oder Urkunde, von der man ableiten kann, dass der Tod Mitglieder Ihrer Familie oder Ihre Geschwister betrifft, oder die beweist, dass es für Anwendung seiner Rechte vor Staatsorganen oder Organen der territorialen Selbstverwaltungseinheiten
  • beglaubigte Vollmacht, wenn ein bevollmächtigter Vertreter die Sterbeurkunde beantragt

Die Strebeurkunde wird binnen 30 Tage danach, wenn das Standesamt  „Todesbescheinigung“ vom Arzt oder Krankenanstalt erhält (in schwierigen Fällen bis zu 60 Tagen), ausgestellt.

Was kostet die Erstellung der Sterbeurkunde?

Für die Erstellung der Urschrift der Standesurkunde bezahlt man keine Verwaltungsgebühr.

Duplikat der Sterbeurkunde

Wenn Sie die Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde verlieren, kann das Standesamt ihr Duplikat ausstellen. Das Duplikat können die gleichen Personen unter den gleichen Bedingungen – siehe oben – beantragen. Für die nachträgliche Ausstellung der Standesurkunde bezahlt man eine Verwaltungsgebühr in Höhe 100,- CZK (bar, bzw. per Postanweisung).

Offizielle Informationen zu Sterbeurkunden finden Sie auf den Webseiten des Innenministeriums der Tschechischen Republik.

Alle Informationen teilen wir Ihnen rund um die Uhr unter +420 725 900 800 gerne mit.

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